Nur Ja heisst Ja

Nur Ja heisst Ja: Wir fordern eine Konsenskultur

Jetzt unterstützen und Umdenken vorantreiben!

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Für ein umfassendes institutionelles Umdenken braucht es mehr als den vom Parlament beschlossenen Ablehnungsgrundsatz “Nein heisst Nein”. Trotz Fortschritten im Vergleich zur aktuellen Rechtslage wie der überfälligen geschlechtsneutralen Vergewaltigungsdefinition: “Nur Ja heisst Ja” ist und bleibt die beste Lösung, um das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.

Das Thema der sexualisierten Gewalt und der sexuellen Selbstbestimmung ist noch lange nicht vom Tisch! Es lohnt sich zu kämpfen:


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Der Zustimmungslösung standen gemäss Debatte im Parlament hauptsächlich juristische Bedenken im Weg. Daher fordern wir den Bund auf mit einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne der Bevölkerung nun unmissverständlich zu signalisieren, dass sexuelle Handlungen im Grundsatz immer auf der Zustimmung aller daran Beteiligten beruhen sollen. Dies wäre ein bedeutendes Signal der offiziellen Schweiz an die Bevölkerung.

Damit Retraumatisierungen und Victim Blaming verhindert werden können, muss der Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt gelernt sein. Daher fordern wir, dass diesbezüglich obligatorische Schulungen eingeführt werden und die Thematik bei der Ausbildung miteinbezogen wird, sei es bei der Polizei, der Justiz oder bei Anwält*innen.

Eine zivilgesellschaftlich in Auftrag gegebene Befragung zu sexualisierter Gewalt an Frauen hat im  Jahr 2019 hohe Wellen geschlagen und den öffentlichen Diskus mitgeprägt. Daher fordern wir den Bund auf, solche Untersuchungen regelmässig und mit der notwendigen Tiefe durchzuführen, um potenzielle Missstände, z. B. bei der Umsetzung des revidierten Sexualstrafrechts, rasch aufzudecken.


Nachdem sich der Nationalrat im Winter 2022 noch für die “Nur Ja heisst Ja”-Lösung ausgesprochen hatte, hat er am 1. Juni 2023 dem Kompromiss des Ständerats zugestimmt. Dieser beruht auf der Ablehnungsvariante, was bedeutet, dass Betroffene grundsätzlich noch immer aktiv ihre Ablehnung zu ungewollten sexuellen Handlungen signalisieren müssen, damit dies rechtlich gesehen als Vergewaltigung eingestuft werden kann. Der Kompromiss erfasst immerhin auch das sogenannte “Freezing”, ein Schockzustand, bei dem Betroffene ihre Ablehnung nicht mehr aktiv zeigen können. Offen bleibt dabei jedoch die Auslegung durch die Justiz. So steht für uns fest: Der Nationalrat geht mit seinem Entscheid einen Kuhhandel auf Kosten des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ein.

Selbstbestimmung ist ein liberales Kernanliegen, der Inbegriff von Freiheit. Sie ist eine Vorbedingung für eine Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann und gleich an Würde und Rechten ist. Eines der wichtigsten persönlichen Interessen, die der Staat in einem modernen liberalen Rechtsstaat zu schützen hat, ist die sexuelle Selbstbestimmung. Jeder Mensch hat das Recht auf eine unversehrte Sexualität. Nachdem die Politik die Chance verschlafen hat “Nur Ja heisst Ja” rechtlich zu verankern, ist sie nun umso mehr gefordert Massnahmen zu ergreifen, welche das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schützen und zu einer echten Konsenskultur beitragen. In einer modernen und liberalen Gesellschaft muss klar sein, dass das grundlegende Unrecht von sexualisierter Gewalt in der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen liegt – und zwar unabhängig davon, ob ein Nein signalisiert wurde oder nicht.

Portrait Selfie Eve Binggeli
Denis Sorie
Severin Kaufmann Sexualstrafrecht

Eve Binggeli
Co-Leitung

Denis Sorie
Co-Leitung

Severin Kaufmann
Co-Leitung


Kampagne Nur Ja heisst Ja von Operation Libero